Abbruch und Neubau Gymnasium Ottobrunn
1. Preis

 

Wettbewerb: Nichtoffener Wettbewerb
Verfasser: Volker Heid , Wolfram Heid
Mitarbeit: Christopher Balleis, Daniel Borm, Thomas Hopfgartner, Gerd Lauer, Thomas Schneider, Thomas Strätz

 

Beurteilung durch das Preisgericht

Der als bauliches Rückgrat in die Tiefe des Grundstücks entwickelte Hauptbaukörper überzeugt im Zusammenhang mit den klar formulierten Freiräumen und seiner städtebauliche Wirkung an der Karl-Stieler-Straße in besonderer Weise. Der nur dreigeschoßige Baukörper tritt mit seiner Stirnseite aus der Flucht des Bauteil C deutlich hervor und formuliert einen markanten Eingangsbereich mit einer insgesamt großzügigen Erdgeschoßzone aus. Der langgestreckte Baukörper wird im „Attikageschoß“ auf beiden Längsseiten durch die Dachterrassen in einem angenehmen Rhythmus gegliedert. Insbesondere das Modell vermittelt mit dem eingezogenen Erdgeschoß und den sich markant abzeichnenden Geschoßschichten eine gewisse Leichtigkeit. Die vorgeschlagenen Fassaden bestätigen diesen Eindruck noch nicht in gleicher Weise.

Die innere Struktur des kompakten Hauptbaukörpers wirkt aufgrund der differenzierten Ausformung aller drei Geschoße sehr gut gegliedert. Die räumliche Rhythmisierung wird (trotz der Dreibündigkeit des 1.OG) verstärkt durch die konsequente Anordnung von Oberlichtöffnungen.

Besonders positiv werden im „Attikageschoß“ die nahezu gleichwertig entwickelten 5 Lernlandschafts-Cluster gesehen, die konsequent an jeweils zwei Treppen und eigene Dachterrassen angebunden sind. Das Konzept kann aus schulischer Sicht voll überzeugen.

Die Anbindung des Mensabauteils und der bestehenden Sporthallen (auch einer möglichen Dreifachsporthalle) ist ebenfalls gut gelöst. Im erdgeschoßigen Aulabereich erfordern die vorgeschlagenen funktional-räumlichen Lösungsansätze jedoch eine vertiefende Weiterentwicklung.

Auch der Anschluss des Bauteils C an den Hauptbaukörper (insbesondere Aufzug etc.) kann nicht überzeugen und bedarf der Überarbeitung. Die Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen ist zur Straßenseite hin und insbesondere an der Längsseite des Hauptbaukörpers im Süden zu überprüfen. Das Preisgericht stellt dazu fest, dass im Falle einer Realisierung eine entsprechende nachbarrechtliche Regelung erforderlich werden könnte.

Das vorgeschlagene Energiekonzept wird grundsätzlich positiv beurteilt, erfordert aber im weiteren Planungsverlauf eine grundsätzliche Überprüfung im Sinne eines nachhaltigen Gesamtkonzepts. Die Technikflächen wären entsprechend an den Bedarf anzupassen.

Konstruktion und Materialwahl lassen in wesentlichen Einzelbereichen eine wirtschaftliche und nachhaltige Umsetzung erwarten. Der grundsätzlichen Kompaktheit des Baukörpers steht jedoch die differenzierte Querschnittsausbildung gegenüber, die auch als Kostenfaktor anzusehen ist. Die Bruttogrundfläche liegt deutlich unter dem Durchschnitt. Dies liegt jedoch in erster Linie an der etwas unter dem Durchschnitt liegenden Gesamtnutzfläche. Der Bruttorauminhalt liegt etwa beim Mittelwert.